Akademie für
Fremdsprachen GmbH
private Fachschule

Kindergeld

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Kindergeld

kann ab dem 16. Lebensjahr während der Vollzeitausbildung weitergezahlt werden. Das Kindergeld ist beim Arbeitsamt unter Vorlage einer Studienbescheinigung der Akademie zu beantragen. Ein Antrag kann höchstens sechs Monate rückwirkend gestellt werden, wenn man es vergessen hat.
Eigene Einkünfte des Studierenden stehen einer Kindergeldzahlung dann entgegen, wenn sie € 383 oder mehr pro Monat betragen. Die Höhe der elterlichen Einkünfte spielt ggf. ab dem zweiten Kind eine Rolle.

Kinderfreibeträge ...

... werden nach dem 16. Lebensjahr nur noch gewährt, wenn sich das Kind in der Berufsausbildung befindet oder ein Ersatztatbestand (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr etc.) vorliegt.

Ausbildungsfreibeträge ...

... werden nur bei Berufsausbildung / Studium des Kindes auf Antrag gewährt.

Alter

Unterbringung

Freibetrag

16 - 18

auswärts

920 €

ab 18

zuhause

1227 €

ab 18

auswärts

2147 €

Hat der Studierende eigene Einkünfte oder Bezüge, so verringern diese den Ausbildungsfreibetrag, soweit sie € 1840 im Jahr überschreiten.

Auslandsaufenthalt während einer fremdsprachlichen Berufsausbildung an der Akademie kann als Bestandteil der Ausbildung geltend gemacht werden. Die Erziehungsberechtigten können für die Zeit des Auslandsaufenthalts ihres Kindes bei der Steuererklärung einen Freibetrag ansetzen.