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Steuerliche AbzugsfähigkeitLietzenburger Str. 102 - 10707 Berlin |
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Steuerliche AbzugsfähigkeitBeim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung können die Unterrichtsgebühren und Nebenkosten, wie im folgenden ohne Gewähr dargestellt, abgesetzt werden, wenn es sich nicht nur um Aufwendungen zur Erweiterung der Allgemeinbildung handelt. Fortbildungsaufwand ...... im Sinne des § 9 EStG sind Kosten der beruflichen Fortbildung in einem ausgeübten Beruf, sie sind in unbeschränkter Höhe als WERBUNGSKOSTEN abzugsfähig. Zum Fortbildungsaufwand gehören neben den Unterrichtsgebühren: die Aufwendungen für Lernmittel, Fachliteratur, zusätzliche Fahrtkosten zum Unterricht sowie Verpflegungsmehraufwand. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Lohnsteuerrichtlinien. Ausbildungskosten ...... die vom Studierenden selbst aufgewandt werden, können für die eigene berufliche Ausbildung oder Fortbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als SONDERAUSGABEN geltend gemacht werden. Ausbildungskosten und Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer aufwendet, sind, - soweit es sich nicht um Darlehen handelt - , Betriebsausgaben. |
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